
Es wird oft die Frage gestellt, was denn der Unterschied sei zwischen den Vereinigten Großlogen und der Großen Landesloge, und welches von beiden denn nun die Großloge von Deutschland sei?
Um das zu beantworten, muss man zunächst wissen, dass der Begriff Freimaurerei nicht geschützt ist, Freimaurerloge ebenfalls nicht. Theoretisch könnte sich jedes Schuhfachgeschäft „Freimaurerloge“ nennen. Also wie die Spreu vom Weizen trennen?
Die Lösung liegt im Begriff der regulären Freimaurerei, bzw. der regulären Freimaurerlogen. Auch dieser Begriff ist zwar nicht geschützt, aber nachprüfbar:
- Eine Freimaurerloge ist regulär genau dann, wenn sie einer Großloge angehört, die ihrerseits der Großloge von England angehört.
In fast allen Ländern der Erde ist das leicht nachzuprüfen. Alle Logen des Landes gehören zur jeweiligen nationalen Großloge; diese gehört zur Großloge von England, fertig.
Anders die Situation in Deutschland. Hier haben wir es mit nicht weniger als fünf (!) Großlogen zu tun, die alle natürlich als regulär anerkannt werden wollen. Die Großloge von England erkennt aber nur eine Großloge pro Land als regulär an. Was tun?
Die Lösung: Wird in der Abbildung oben verdeutlicht. Deutschlands Großlogen schufen einen Dachverband, nämlich die Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD) mit Sitz in Berlin, siehe Abbildung oben. Die VGLvD ist also eine reine Verwaltungseinheit, keine Großloge. Sie vertritt ihre Mitglieder gegenüber dem Ausland und gegenüber den Medien.
Exemplarisch sehen Sie in der Abbildung die Situation für Licht und Wahrheit. Aufgrund unserer mittelbaren Zugehörigkeit zur Großloge von England gehören wir zur weltweiten, regulären Freimaurerei.
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