Möglicherweise haben Sie schon vom sogenannten Freimaurer-Urteil gehört. Der Bundesfinanzhof hat unlängst entschieden, dass Gemeinnützigkeit nicht davon abhängt, wofür gespendet wird, sondern an wen. Falls es sich nämlich um einen reinen Männer-Verein handelt, wie z.B. Freimaurer (was nur bedingt stimmt, es gibt auch Frauen- und auch gemischte Logen) dann, so der Fiskus, könne das Ergebnis nicht gemeinnützig sein!
Besonders vernünftig ist das natürlich nicht. Finden übrigens auch die deutschen Schützen- und Sport-Vereine, Chöre usw.
Sei es, wie es sei, wir Freimaurer bleiben dem Gemeinwohl verpflichtet, auch wenn man die Spende an uns nicht mehr absetzen kann. Ein Kinderspielplatz -beispielsweise- ist nicht schlechter, wenn er nur von Männern gebaut wurde. Ein Geburtshaus ist nicht weniger gemeinnützig, wenn es nur von Frauen gestiftet wurde.
Der (nicht freimaurerische) Informationsdienst Nordbayern kommentiert wie folgt:
Fürth: Gelassene Reaktion auf Freimaurer-Urteil
Loge sieht sich dem Gemeinwohl verpflichtet, ohne „gemeinnützig“ zu sein
FÜRTH – Mit dem Bundesfinanzhof (BFH) hat Deutschlands höchstes Steuergericht entschieden, dass eine Freimaurerloge nicht gemeinnützig sein kann, wenn sie ihre Mitglieder nach dem Geschlecht auswählt. In Fürth reagiert man gelassen.
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